Schutzgitter für Diskuswerfen

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Schutzgitter für Diskuswerfen

Regel 190 Diskusschutzgitter

1. Alle Diskuswürfe müssen aus einer Umzäunung oder einem Schutzgitter heraus ausgeführt werden, um die Sicherheit der Zuschauer, der Offiziellen und der Wettkämpfer zu gewährleisten. Das hier beschriebene Schutzgitter ist vorzusehen, wenn der Wettkampf innerhalb einer Leichtathletikanlage durchgeführt wird und dort gleichzeitig andere Wettkämpfe stattfinden, oder wenn der Wettkampf ausserhalb einer Leichtathletikanlage stattfindet und dabei Zuschauer anwesend sind. Wo dies nicht zutrifft, insbesondere auf Trainingsplätzen, kann eine einfachere Konstruktion genügen. Dazu sind auf entsprechende Anfrage Ratschläge von den Mitgliedsverbänden oder vom IAAF-Büro erhältlich.

Anmerkung: Das in Regel 192 für den Hammerwurf beschriebene Schutzgitter kann auch für den Diskuswurf benutzt werden, entweder durch das Entfernen des konzentrischen Einlagerings, der den Innendurchmesser von 2,135m auf 2,50m vergrössert (siehe Regel 187.7) oder durch die Nutzung der Flügel des Schutzgitters als Verlängerung und einem separaten Diskuskreis der vor dem Hammerkreis eingebaut ist. (siehe Regel 192.6).

 

2. Das Schutzgitter soll so geplant, gefertigt und gewartet werden, dass es einen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25m/s fliegenden 2kg-Diskus stoppen kann. Die Verarbeitung soll so sein, dass keine Gefahr von Abprallen und Zurückspringen in Richtung des Wettkämpfers oder über die obere Öffnung des Schutzgitters besteht. Sofern all diese Bedingungen erfüllt sind, kann jede Konstruktion und jede Bauart eines Schutzgitters genutzt werden.

 

3. Das Schutzgitter soll, wie die nachstehende Zeichnung zeigt, im Grundriss U-förmig sein. Die Öffnung soll 6 m breit sein und 7 m vor dem Mittelpunkt des Wurfkreises liegen. Die Endpunkte der 6 m breiten Öffnung sind die inneren Ecken des Schutzgitternetzes. Die Höhe der Netzfelder oder der geknüpften Netze soll an ihrem niedrigsten Punkt mindestens 4m betragen und für die ersten 3 m zu beiden Seiten der Öffnung der Schutznetzanlage wenigstens 6 m betragen. [ab 1 Januar 2020]. Bei der Konstruktion und Ausführung des Schutzgitters sollen Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass der Diskus nach dem Abwurf durch Lücken im Netz oder unter den Netzfeldern hindurch nach aussen gelangen kann.

Anmerkung 1: Die Anordnung der hinteren Netzfelder/Netze ist nicht so bedeutend, vorausgesetzt, sie sind mindestens 3 m vom Mittelpunkt des Wulfkreises entfernt.
Anmerkung 2: Neue Ausführungen, die den gleichen Grad an Schutz bieten und im Vergleich mit den herkömmlichen Bauarten die Gefahrenzone nicht vergrössern, können von der IAAF zertifiziert werden.
Anmerkung 3: Insbesondere die Seite des Schutzgitters entlang der Laufbahn kann verlängert und/oder in der Höhe vergrössert werden, so dass für Wettkämpfer auf der angrenzenden Laufbahn während eines Diskuswettkampfes der grösstmögliche Schutz gewährleistet ist.

Kommentar: Das Netz muss derart fixiert sein, dass die Breite der Öffnung bei jeder Höhe gleich ist. Dies gilt ebenso für die nach Regel 192.4 Anmerkung (ii) positionierten Flügel.

 

4. Das Netz des Schutzgitters kann aus geeigneter Schnur, die aus natürlicher oder synthetischer Faser besteht, oder alternativ aus mässig bis hoch dehnbarem Stahldraht gefertigt sein. Die maximale Maschengrösse muss bei Schnurnetzen 44 mm und bei Drahtnetzen 50mm betragen.

Anmerkung:
Weitere Spezifikationen zum Netz und dem Verfahren der Sicherheitsinspektion sind in dem »IAAF Track and Field Facilities Manual« enthalten.

 

5. Der maximale Gefahrensektor bei Diskuswürfen aus diesem Diskusschutzgitter beträgt bei rechts- oder linkshändig werfenden Wettkämpfern, die sich im selben Wettbewerb befinden, ungefähr 69° (kalkuliert unter der Annahme, dass der Diskus aus einem umschriebenen Kreis mit Radius 1,5m abgeworfen wird). Deshalb ist die Stellung und Ausrichtung des Schutzgitters innerhalb einer Leichtathletikanlage bedeutsam für die Sicherheit.

Anmerkung: Die verwendete Methode, um die Sicherheitszone festzulegen, ist in der Zeichnung dargestellt.